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Batterierecycling in der EU und Deutschland: Warum hochwertige Ökobilanzdaten zum Rückgrat der Compliance geworden sind
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EU-Batterieverordnung erklärt: Daten, CO₂-Fußabdrücke und Compliance
Der europäische Batteriesektor steht vor einem entscheidenden Wandel. Mit der Einführung der neuen EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) wird der gesamte Lebenszyklus von Batterien – von Design und Herstellung über Sammlung und Recycling bis hin zur Datenerfassung und Berichterstattung – durch eine ambitionierte Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft geregelt. Im Gegensatz zu früheren Richtlinien gilt diese Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Dadurch entsteht ein einheitlicher, verbindlicher Rahmen mit klar definierten Vorgaben für Sammelquoten, Recyclingeffizienz und Mindestanteile an recycelten Materialien. Diese direkte Anwendbarkeit stellt einen wichtigen Schritt hin zu einheitlichen Standards und konsequenter Durchsetzung im europäischen Markt dar.
Im Mittelpunkt dieser regulatorischen Änderungen steht eine entscheidende Komponente: zuverlässige und überprüfbare Umweltdaten. Lebenszyklusanalyse (LCA) und CO₂e Werte sind heute unverzichtbar, um Compliance nachzuweisen, Recyclinganteile zu belegen, Transparenz sicherzustellen und Digital Product Passports sowie CO₂-Fußabdruck-Deklarationen zu ermöglichen.
Ohne hochwertige CO₂e-Daten können Unternehmen die Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung nicht erfüllen.
Eine neue Ära der Batterieregulierung: EU-Batterieverordnung und BattDG
Die EU-Batterieverordnung markiert einen grundlegenden Wandel gegenüber früheren Regelwerken, da sie verbindliche und unmittelbar geltende Vorschriften für alle Mitgliedstaaten einführt. Im Gegensatz zur ersetzten Richtlinie von 2006 – die sich vor allem auf Sammelquoten, Stoffbeschränkungen und allgemeine Rücknahmepflichten konzentrierte und erst in nationales Recht überführt werden musste – definiert die neue Verordnung klare Anforderungen an Nachhaltigkeit und Leistung über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Dazu gehören verpflichtende CO₂-Fußabdruck-Deklarationen, Mindestanteile an recycelten Materialien, neue Designvorgaben zur besseren Entnehmbarkeit sowie ambitionierte Ziele für Sammlung und Recycling. Durch die Abdeckung aller Lebensphasen – von Design und Markteinführung bis hin zu End-of-Life-Behandlung und Datenerfassung – schafft die Verordnung einen einheitlichen Rahmen, der Batterien zu vollständig nachvollziehbaren und zirkulären Produkten macht.
Zentrale Ziele und Umsetzungsfristen der EU-Batterieverordnung
Aufbauend auf diesen grundlegenden Anforderungen definiert die EU-Batterieverordnung einen klaren Zeitplan für die kommenden Jahre. Sie legt messbare Sammelquoten, Vorgaben zur Recyclingeffizienz, Anforderungen an CO₂-Fußabdrücke sowie Transparenzregeln fest, um kontinuierliche Fortschritte entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette sicherzustellen.
Für tragbare Batterien müssen die Sammelquoten bis 2027 auf 63 % steigen und bis 2030 weiter auf 73 % erhöht werden. Für Batterien in leichten Transportmitteln gelten Zielwerte von 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.
Ab 2027 sind zudem Recyclingunternehmen verpflichtet, anspruchsvolle Effizienzvorgaben für die Materialrückgewinnung zu erfüllen: mindestens 90 % für Kobalt, Nickel, Kupfer und Blei sowie eine Steigerung der Lithiumrückgewinnung auf 80 % bis 2031.
Ab 2031 müssen Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, definierte Mindestanteile an recycelten Materialien enthalten, darunter 16 % Kobalt, 6 % Lithium, 6 % Nickel und 85 % Blei.
Darüber hinaus werden ab 2025 CO₂-Fußabdruck-Deklarationen für Elektrofahrzeug- und Industriebatterien verpflichtend. Hersteller müssen dafür standardisierte CO₂-Daten nach dem Cradle-to-Gate-Prinzip bereitstellen.
Bis 2027 müssen alle Batterien mit einer Kapazität von 2 kWh oder mehr mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet sein, der Informationen zu Zusammensetzung, CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteilen enthält.
Gleichzeitig schreiben neue Designanforderungen vor, dass Gerätebatterien bis 2027 vom Nutzer oder Servicepersonal entnehmbar sein müssen. Damit wird der Fokus der Verordnung weiter auf Kreislaufwirtschaft, Zugänglichkeit und ein verbessertes End-of-Life-Management verstärkt.
Nationale Umsetzung in Deutschland: Das BattDG als rechtlicher Rahmen für den Marktzugang
Während die EU-Batterieverordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, regeln nationale Gesetze, wie diese Vorgaben praktisch umgesetzt und kontrolliert werden. In Deutschland übernimmt diese Funktion das Gesetz zur Umsetzung des Batterierechts (BattDG), das am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und verankert die Verordnung (EU) 2023/1542 formal im nationalen Recht. Mit dem BattDG ergeben sich wesentliche Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler, die die Struktur des deutschen Marktes für Batterieregulierung grundlegend neu gestalten.
Ziel des BattDG ist es, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor zu stärken, die Herstellerverantwortung auszubauen und klarer zu definieren sowie einheitliche und transparente Systeme für Sammlung, Rücknahme und Recycling aller Batterietypen sicherzustellen. Eine der wichtigsten strukturellen Neuerungen ist die Umstellung von bislang drei auf fünf Batteriekategorien: Starterbatterien, Industriebatterien, Gerätebatterien, Elektrofahrzeugbatterien sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LM-Batterien). Diese neue Einteilung verbessert die Nachverfolgbarkeit und sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten und Berichtspflichten besser auf die jeweiligen Risikoprofile und Materialzusammensetzungen abgestimmt sind.
Um Batterien in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller und Importeure bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein. Eine Bereitstellung am Markt ist nur bei ordnungsgemäßer Registrierung zulässig. Ab dem 1. Januar 2026 wird zudem die Teilnahme an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für alle Batteriekategorien verpflichtend. Diese Organisationen müssen von der Stiftung EAR genehmigt werden und gewährleisten ein kontrolliertes, transparentes und verantwortliches System zur Finanzierung von Sammlung, Transport und Recycling. Unternehmen ohne Sitz in Deutschland sind verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten zu benennen, der ihre regulatorischen Pflichten übernimmt.
Was Unternehmen unter dem BattDG beachten müssen
- Registrierung bei der Stiftung EAR vor dem Inverkehrbringen von Batterien in Deutschland
- Teilnahme an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zur Erfüllung von Sammel- und Recyclingpflichten
- Regelmäßige Berichterstattung zu Batteriemengen, Sammelquoten und Recyclingleistungen
- Sicherstellung der Compliance, da Verstöße zu Sanktionen oder Marktbeschränkungen führen können
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Verbindung von Compliance, Kosten und Kreislaufwirtschaft
Ein zentrales Element der EU-Batterieverordnung ist das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), das die Rolle von Batterieherstellern im europäischen Markt grundlegend verändert. Im Rahmen der EPR tragen Hersteller sowohl die rechtliche als auch die finanzielle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien – von der Markteinführung bis zur Sammlung, dem Transport und dem Recycling am Ende der Lebensdauer. Unternehmen sind damit nicht nur verpflichtet, diese Prozesse zu finanzieren, sondern auch sicherzustellen, dass sie effektiv und vollständig im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Hersteller detaillierte Nachweise über die Mengen der in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und recycelten Batterien führen, sodass Behörden die Einhaltung von Sammelquoten und Recyclingeffizienz überprüfen können. Zur Unterstützung einer sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung sind zudem klare Kennzeichnungen und Verbraucherinformationen erforderlich.
Indem die finanzielle Verantwortung direkt mit der Umweltleistung verknüpft wird, schafft die EPR starke Anreize für umweltgerechtes Design, höhere Langlebigkeit und eine konsequente Umsetzung der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette.
Praktische Auswirkungen der EPR für Batteriehersteller
- Finanzielle Verantwortung: Hersteller müssen Sammlung, Transport und Recycling von Batterien am Ende ihres Lebenszyklus organisieren und finanzieren.
- Datenberichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, genaue Daten zu den in Verkehr gebrachten, gesammelten und recycelten Batteriemengen zu melden.
- Leistungsanforderungen: Hersteller müssen sicherstellen, dass beauftragte Recycler die vorgeschriebenen Effizienzvorgaben zur Materialrückgewinnung erfüllen.
- Informationen für Verbraucher: Klare Kennzeichnungen und Entsorgungshinweise sind bereitzustellen, um eine sichere und regelkonforme Entsorgung zu gewährleisten.
Batterietypen und ihr Recyclingwert
Das Verständnis der chemischen Zusammensetzung verschiedener Batterietypen ist entscheidend, da sich Recyclingtechnologien, Rückgewinnungseffizienzen und der wirtschaftliche Wert je nach Batteriechemie deutlich unterscheiden. Lithium-Ionen-Batterien, Blei-Säure-Systeme, Nickel-Cadmium-Batterien und LFP-Batterien enthalten jeweils unterschiedliche Metalle und Materialien. Diese bestimmen, wie Batterien recycelt werden, welche Technologien zum Einsatz kommen und welchen Wert die zurückgewonnenen Rohstoffe in der Kreislaufwirtschaft haben. Diese Unterschiede sind eng mit regulatorischen Anforderungen verknüpft – insbesondere, da die EU-Batterieverordnung konkrete Vorgaben für Rückgewinnungseffizienzen und Mindestanteile an recycelten Materialien für zentrale Metalle festlegt.
Lithium-Ionen-Batterien enthalten Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan und Graphit – Materialien mit hohem strategischem und wirtschaftlichem Wert. Der Fokus im Recycling liegt auf der Rückgewinnung dieser kritischen Rohstoffe, wobei insbesondere Lithium aufgrund seiner zentralen Rolle in Elektrofahrzeugen und Energiespeichern gesetzlich relevant ist.
Blei-Säure-Batterien bestehen hauptsächlich aus Blei und sind Teil eines etablierten geschlossenen Recyclingkreislaufs. Mit Rückgewinnungsraten von rund 95 % zählen sie zu den erfolgreichsten recycelten Batterietypen weltweit.
Nickel-Cadmium-Batterien enthalten Nickel und Cadmium. Im Recycling steht die effiziente Rückgewinnung von Cadmium im Fokus (bis zu 95 %), wobei aufgrund der Toxizität strenge Sicherheitsanforderungen gelten.
LFP-Batterien (Lithium-Eisenphosphat) bestehen aus Lithium, Eisen und Phosphor und enthalten keine hochpreisigen Metalle wie Kobalt oder Nickel. Obwohl ihr wirtschaftlicher Recyclingwert geringer ist, spielen sie eine wichtige Rolle für nachhaltige Batteriemärkte – durch hohe Sicherheit, lange Lebensdauer und ihre Bedeutung für stationäre Energiespeicher und Einstiegs-Elektrofahrzeuge.
So funktioniert Batterierecycling: Zentrale Schritte der Kreislaufwirtschaft
Das Recycling von Batterien folgt einem strukturierten, mehrstufigen Prozess, der bestimmt, wie effizient kritische Rohstoffe zurückgewonnen und in die Produktion neuer Batterien zurückgeführt werden können. Das Verständnis dieser Schritte ist entscheidend, da in jeder Phase spezifische Materialströme und Emissionen entstehen, die im Rahmen der EU-Batterieverordnung dokumentiert und im digitalen Batteriepass nachverfolgt werden müssen.
Der Prozess beginnt mit der Sammlung und sicheren Handhabung von Batterien im Rahmen von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Batterien werden entladen, um thermische und chemische Risiken zu minimieren. Ab 2027 müssen die meisten Gerätebatterien so konstruiert sein, dass sie leicht entnehmbar sind. Dies verbessert die Sicherheit und Effizienz bei Sammlung, Sortierung und erster Behandlung erheblich. Nach der Sammlung erfolgt die mechanische Vorbehandlung. Batterien werden zerlegt oder geschreddert, wodurch verschiedene Materialfraktionen entstehen – darunter die sogenannte „Black Mass“. Diese enthält eine konzentrierte Mischung wertvoller Materialien wie Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan, Graphit und Elektrolytreste und bildet die Grundlage für die weitere Rückgewinnung.
Die nächste Stufe ist die metallurgische Rückgewinnung, bei der die sogenannte Black Mass weiterverarbeitet wird, um hochreine Materialien zu gewinnen. Bei der Pyrometallurgie, einem schmelzbasierten Verfahren, werden Metalle wie Kobalt, Nickel und Kupfer zuverlässig zurückgewonnen. Die Lithiumrückgewinnung ist jedoch begrenzt und der Prozess gilt als energieintensiv. Die Hydrometallurgie hingegen nutzt wässrige Lösungen, um Metalle zu trennen und zu reinigen. Sie ermöglicht höhere Lithiumrückgewinnungsraten und gewinnt daher zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Vorgaben zur Rückgewinnungseffizienz. Ein dritter Ansatz, das direkte Recycling, entwickelt sich aktuell zu einer kohlenstoffarmen Alternative. Dabei können Kathodenmaterialien nahezu in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden – bei deutlich geringerer Umweltbelastung.
In der letzten Phase werden die gewonnenen Materialien zu batterietauglichen Verbindungen wie Lithiumcarbonat (Li₂CO₃), Kobaltsulfat (CoSO₄) und Nickelsulfat (NiSO₄) weiterverarbeitet. Diese Materialien können anschließend wieder in die Zellproduktion zurückgeführt werden und ermöglichen so einen geschlossenen Materialkreislauf. Dadurch wird die Abhängigkeit von Primärrohstoffen reduziert und der CO₂-Fußabdruck der Batterieproduktion insgesamt gesenkt.
Die zentrale Rolle von Daten: CO₂-Fußabdruck, LCA und Compliance
Die EU-Batterieverordnung macht Batterierecycling zu einem vollständig datengetriebenen System der Verantwortlichkeit. Für jede Industrie- und Elektrofahrzeugbatterie sind ein CO₂-Fußabdruck sowie ein digitaler Batteriepass erforderlich, der Materialzusammensetzung, Recyclinganteile, Herkunft und Umweltleistung dokumentiert. Diese Anforderungen basieren auf der Life Cycle Assessment (LCA), der standardisierten Methode zur Bewertung von Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zum Recycling am Lebensende. LCA-Daten sind entscheidend, um Cradle-to-Gate-CO₂e-Werte nachzuweisen, gesetzlich vorgeschriebene Recyclinganteile – wie 6 % Lithium, 16 % Kobalt und 6 % Nickel – zu verifizieren, Umwelt-Hotspots zu identifizieren und Energie- sowie Rückgewinnungseffizienzen im Recycling zu verbessern. Zudem schaffen sie die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit, um die Daten im digitalen Batteriepass glaubwürdig und konform zu den regulatorischen Anforderungen zu gestalten.
In dieser neuen, zirkulären Batterieökonomie sind präzise und hochwertige CO₂e-Daten kein optionaler Faktor mehr – sie bilden die Grundlage für Compliance, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit.
Von regulatorischer Pflicht zur Kreislauf-Strategie – wie sustamize bei der Umsetzung der Batterieverordnung unterstützt
Mit der EU-Batterieverordnung und dem deutschen BattDG steigen die Anforderungen an Unternehmen deutlich. Verbindliche Vorgaben zu Design, Sammlung, Recyclingeffizienz, CO₂-Fußabdruck-Berichterstattung und digitalen Batteriepässen führen zu einem stark wachsenden Bedarf an Daten und Dokumentation. Hersteller müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren, einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung beitreten, Designanforderungen wie Entnehmbarkeit und Kennzeichnung erfüllen sowie ausschließlich mit zertifizierten Recyclern zusammenarbeiten, die gesetzlich definierte Rückgewinnungsquoten erreichen. Gleichzeitig sind vollständige Datensätze zu Gewichten, Materialzusammensetzungen, Ausbeuten und Emissionen erforderlich. Darüber hinaus müssen Lebenszyklusdaten nach standardisierten EU-Vorlagen berechnet und durch unabhängige Prüfstellen validiert werden, bevor sie in Berichte oder digitale Batteriepässe einfließen. Die Einhaltung all dieser Anforderungen erfordert eine robuste, transparente und skalierbare Dateninfrastruktur.
Hier setzt sustamize an. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Komplexität der EU-Batterieverordnung mit präzisen, verifizierbaren und digital nutzbaren CO₂e-Daten auf Material- und Prozessebene zu bewältigen. Unsere wissenschaftlich validierten Emissionsdatensätze ermöglichen es Herstellern, Recyclern und Partnern entlang der Lieferkette, präzise Product Carbon Footprints (PCFs) für Batteriematerialien und -komponenten zu erstellen – im Einklang mit ISO 14067 und das GHG-Protokoll. Die Erweiterung hin zu einer noch umfassenderen Abbildung kompletter Batteriesysteme ist ein zentraler Bestandteil unserer Roadmap für 2026. Mit standardisierten und maschinenlesbaren Nachhaltigkeitsdaten können sich Unternehmen frühzeitig auf die Einführung des digitalen Batteriepasses im Jahr 2027 vorbereiten und sicherstellen, dass CO₂-Fußabdrücke, Materialdaten und Recyclinganteile vollständig, konsistent und prüfbar sind.
Über die reine Einhaltung regulatorischer Anforderungen hinaus liefert sustamize wertvolle Einblicke zur Optimierung entlang des Lebenszyklus. Unternehmen können CO₂-Hotspots identifizieren, Materialineffizienzen erkennen und Prozesse gezielt verbessern. Mit der sustamizer Product Footprint Engine, lassen sich komplexe Nachhaltigkeitsdaten automatisieren, CSRD und Scope-3-Reporting effizient umsetzen und Anforderungen der Batterieverordnung direkt in Produktentwicklung und Lieferketten integrieren.
Das Ergebnis ist ein skalierbares und transparentes System, das CO₂e-Daten in konkrete Entscheidungsgrundlagen für Compliance, Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit verwandelt.
Diese Grundlage wird durch kontinuierlich erweiterte Emissionsfaktoren ergänzt. Getrieben unter anderem durch regulatorische Entwicklungen wie die EU-Batterieverordnung baut sustamize seine Datenbank stetig aus. Im Zuge dessen werden aktuell über 100 neue Emissionsfaktoren für Recyclingprozesse integriert. Diese unterstützen eine konsistente Modellierung von Recyclinganteilen und End-of-Life-Auswirkungen und ermöglichen eine transparente, regulatorisch konforme CO₂-Bilanzierung.
Starten Sie Ihre Transformation zur Kreislaufwirtschaft, bleiben Sie regulatorischen Anforderungen voraus, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Lieferkette und beschleunigen Sie den Wandel zu einer transparenten, CO₂-armen Batterieökonomie.
Machen Sie Ihre CO₂e-Daten nutzbar – entdecken Sie sustamize.
Quellen
1. Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023
2. Europäische Kommission — Batterien und Altbatterien
4. Stiftung EAR — Stiftung für das Register für Elektroaltgeräte und Batterien
5. Europäisches Parlament — „Neuer EU-Rechtsrahmen für Batterien“ (2023)
6. Europäische Kommission — „EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ (2020)
7. Batterie-Update — Fraunhofer-Institut (ISI)
8. Internationale Energieagentur (IEA) — „Global EVOutlook 2023“
10. CIRPASS (EU-finanziertes Konsortium) — Batteriepass und digitale Produktdatenstandards (2024)
11. Deutsche Recycling EU-Batterieverordnung: Alles, was Sie wissen müssen (2025)






